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Bauphysik und Brandschutz

Folgende Bereiche der Bauphysik und des Brandschutzes liegen im Aufgabenbereich des Tragwerkplaners:

  • Konstruktiver Brandschutz
  • Wärme- und Feuchteschutz
  • Schallschutz
Brandschutz

Auf Grundlage des Brandschutzgutachtens, bzw. der Vorgaben für die Feuerwiderstandsdauer wird der Nachweis für die
Feuerwiderstandsdauer der Tragwerke berechnet, bzw. nachgewiesen.

Wärmeschutz

Der Wärmeschutznachweis war früher eine klassische Aufgabe des Tragwerkplaners. Heute sind weitere anlagentechnische Einflüsse bei der Energiebilanz zu berücksichtigen. Daher wird dieser Bereich vom Bauphysiker berechnet und geplant.
Selbstverständlich erstelle ich einen Nachweis oder EnEV, falls kein Bauphysiker oder Architekt damit beauftragt ist.

Schallschutz

Die Vorlage des Schallschutznachweises ist zur Zeit baurechtlich nicht erforderlich. Die Vorgaben für einen ausreichenden Schallschutz
zwischen den Wohnungseinheiten und dem Außenlärm werden in Zusammenarbeit mit dem Architekten bei der Planung berücksichtigt.